Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Farbenhaus & Malerbetrieb Rückert
Gernsheimer Landstraße 36
64521 Groß-Gerau

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Farbenhaus & Malerbetrieb Rückert mit Sitz in 64521 Groß-Gerau bietet Leistungen im Bereich Malerarbeiten an.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Auf der Website https://farbenhaus-rueckert.de finden Sie Informationen über unsere Angebote.
Sie können uns auf den folgenden Wegen erreichen:
– per Telefon
– per E-Mail

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 14.10.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 14.10.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Adresse:

Farbenhaus & Malerbetrieb Rückert
Gernsheimer Landstraße 36
64521 Groß-Gerau

Telefon: 06152 / 57810
E-Mail: info@farbenhaus-rueckert.de

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Telefon: + 49 (0) 391 567 6970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de

Informationen zur aktuellen Adresse des MLBF finden Sie hier: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen.