Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Farbenhaus & Malerbetrieb Rückert
Gernsheimer Landstraße 36
64521 Groß-Gerau
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Farbenhaus & Malerbetrieb Rückert mit Sitz in 64521 Groß-Gerau bietet Leistungen im Bereich Malerarbeiten an.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Auf der Website https://farbenhaus-rueckert.de finden Sie Informationen über unsere Angebote.
Sie können uns auf den folgenden Wegen erreichen:
– per Telefon
– per E-Mail
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 14.10.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 14.10.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Adresse:
Farbenhaus & Malerbetrieb Rückert
Gernsheimer Landstraße 36
64521 Groß-Gerau
Telefon: 06152 / 57810
E-Mail: info@farbenhaus-rueckert.de
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Telefon: + 49 (0) 391 567 6970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de
Informationen zur aktuellen Adresse des MLBF finden Sie hier: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen.